Buchhaltung
- Sortierung von Belegen
- Kontierung
- Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Datenübermittlung an Steuerberater
Buchhaltung *
- Belegsortierung
- Belegdigitalisierung
- Kontierung
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Kassenbuchführung
- Zahlungsüberwachung und Mahnwesen
- Datenübermittlung an den Steuerberater
* Im Rahmen unserer Tätigkeiten bieten wir ausschließlich Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG an. Es findet keine Steuerberatung statt.
§ 6 Nr. 4 StBerG
Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.