* Im Rahmen meiner Tätigkeiten biete ich ausschließlich Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG an. Es findet keine Steuerberatung statt.
§ 6 Nr. 4 StBerG
Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Wünschen Sie weitere Leistungen, sprechen Sie mich gerne an!
Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Mein Freund und Helfer - immer dabei
Wiebke Hornscheidt
Ich bin seit 1991 ausgebildete Kauffrau im Groß- und Außenhandel mit über 25-jähriger Berufserfahrung in einem mittelständigen Unternehmen der Elektrotechnik.
Zusatzausbildung als:
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen:
„Leidenschaft steht am Anfang jeden Erfolgs“
Büro Punkt Dienstleistungen
Wiebke Hornscheidt
Dhünnstraße 2, 51373 Leverkusen
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